Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Hengstsperma, Samenbestellungen, Samenversand, Stutenbesamung und damit verbundene Leistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Vornholt Hengste, Steffen Vornholt, Zum Flatt 6a, 27374 Visselhövede, und den Kunden im Zusammenhang mit Hengstsperma, Samenversand, Stutenbesamung und damit verbundenen Leistungen.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für eine bestimmte Kundengruppe gelten.
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Vertragspartner und Vertragsschluss
- § 3 Gesetzliche und tierzuchtrechtliche Voraussetzungen
- § 4 Decksaison und Bestellungen
- § 5 Frischsamen
- § 6 TG-Sperma
- § 7 Nutzungsrechte
- § 8 ET, OPU und ICSI
- § 9 Preise und Kosten
- § 10 Auslandslieferungen
- § 11 Versandcontainer
- § 12 Versand und Lieferzeiten
- § 13 Prüfung der Lieferung
- § 14 Stutenbesamung
- § 15 Unterbringung von Stuten
- § 16 Verwendung und Besamung
- § 17 Nichtträchtigkeit
- § 18 Körung, Leistungsprüfung und Verbandsanerkennung
- § 19 Zahlungsbedingungen
- § 20 Haftung
- § 21 Vertragswidrige Verwendung
- § 22 Widerrufsrecht
- § 23 Datenschutz
- § 24 Dokumentation
- § 25 Aufrechnung und Zurückbehaltung
- § 26 Anwendbares Recht
- § 27 Gerichtsstand
- § 28 Salvatorische Klausel
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Leistungen von Vornholt Hengste im Zusammenhang mit:
- der Bestellung und Lieferung von Frischsamen,
- der Bestellung und Lieferung von TG-Sperma,
- der Lagerung von TG-Sperma, soweit angeboten,
- dem Versand von Pferdesamen,
- der Bereitstellung und Rückgabe von Versandbehältern,
- der Stutenbesamung bei Vornholt Hengste,
- der Unterbringung von Stuten im Zusammenhang mit der Besamung
- sowie damit verbundenen organisatorischen und dokumentarischen Leistungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Vornholt Hengste ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragspartner und Vertragsschluss
Vertragspartner ist:
Vornholt Hengste
Inhaber: Steffen Vornholt
Zum Flatt 6a
27374 Visselhövede
Deutschland
Die Darstellung von Hengsten, Samenangeboten und Dienstleistungen auf der Website stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot dar.
Bestellungen und Anmeldungen erfolgen über das von Vornholt Hengste vorgesehene Bestell- bzw. Anmeldeverfahren.
Ein Vertrag kommt durch die ausdrückliche Bestätigung der Bestellung bzw. Anmeldung oder durch die tatsächliche Durchführung der vereinbarten Leistung zustande.
Die Durchführung der Leistungen steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit sowie der Einhaltung aller gesetzlichen, tierzuchtrechtlichen, tierseuchenrechtlichen und veterinärrechtlichen Voraussetzungen.
§ 3 Gesetzliche und tierzuchtrechtliche Voraussetzungen
Die Lagerung, Abgabe, Beförderung und Verwendung von Pferdesamen erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Dies gilt insbesondere für die jeweils anwendbaren tierzuchtrechtlichen, unionsrechtlichen und tierseuchenrechtlichen Vorschriften.
Samen wird nur angenommen, gelagert oder abgegeben, soweit dies aufgrund seines jeweiligen Status, der vorliegenden Unterlagen und der für Vornholt Hengste geltenden Zulassungen zulässig ist.
Fehlen erforderliche Unterlagen, Kennzeichnungen, Bescheinigungen oder sonstige Voraussetzungen, kann Vornholt Hengste die Annahme, Lagerung oder Abgabe ablehnen.
§ 4 Decksaison, Samenbestellung und Besamung
Die reguläre Decksaison läuft vom 15. Februar bis 15. August eines Jahres. Die tatsächliche Verfügbarkeit einzelner Hengste und Samenarten kann hiervon abweichen.
Samenbestellungen sind grundsätzlich über das Online-Bestellformular oder in der von Vornholt Hengste vorgesehenen Textform vorzunehmen.
Die Verfügbarkeit von Frischsamen soll vor der Bestellung telefonisch abgestimmt werden.
Für die Stutenbesamung bei Vornholt Hengste ist eine vorherige Terminabstimmung erforderlich.
Eine Reservierung eines Hengstes, einer Samenportion oder eines Besamungstermins kommt erst durch ausdrückliche Bestätigung zustande.
§ 5 Frischsamen
Frischsamen wird je nach Hengst und Vereinbarung von der jeweiligen abgebenden Besamungsstation versendet.
Der Versand erfolgt über geeignete Kurier- oder Expressdienste. Die möglichen Versandtage richten sich nach der abgebenden Station, dem Standort des Hengstes und dem jeweiligen Transportdienst.
Angegebene Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.
Bei Frischsamen aus dem europäischen Ausland können Versandkosten unmittelbar von der abgebenden Besamungsstation berechnet werden.
§ 6 TG-Sperma
TG-Sperma wird ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen und tierzuchtrechtlichen Voraussetzungen abgegeben.
Die Verfügbarkeit einzelner Samenportionen kann sich jederzeit ändern.
Die Bearbeitung und der Versand von TG-Sperma erfolgen grundsätzlich innerhalb von 3 bis 5 Werktagen, sofern die gewünschte Samenportion verfügbar ist und alle für den Versand erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Bei dringenden Bestellungen wird eine vorherige telefonische Abstimmung empfohlen.
TG-Sperma darf nur entsprechend seiner Kennzeichnung, den Begleitpapieren und den gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden.
§ 7 Nutzungsrechte an TG-Sperma
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Decktaxe bzw. des vereinbarten Samenpreises erhält der Besteller das vereinbarte Nutzungsrecht zur Verwendung der bestellten Samenportionen für die angemeldete Stute.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, dürfen Samenportionen insbesondere nicht ohne vorherige Zustimmung:
- weiterverkauft,
- verschenkt,
- an Dritte übertragen,
- aufgeteilt,
- gewerblich weiterverwendet oder
- für andere als die vereinbarten Zuchtzwecke eingesetzt werden.
Rechte des jeweiligen Hengsteigentümers oder sonstiger Rechteinhaber bleiben unberührt.
§ 8 Embryotransfer, OPU und ICSI
Die Verwendung von TG-Sperma für Embryotransfer (ET), OPU, ICSI oder vergleichbare reproduktionsmedizinische Verfahren bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung, soweit eine solche Zustimmung erforderlich ist.
Der Besteller hat Vornholt Hengste vor Durchführung eines solchen Verfahrens über den vorgesehenen Verwendungszweck zu informieren.
Erforderliche Genehmigungen oder Zustimmungen des Hengsteigentümers, Zuchtverbandes oder sonstiger Berechtigter sind vom Besteller einzuholen.
§ 9 Preise und zusätzliche Kosten
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusätzlich können insbesondere entstehen:
- Versandkosten,
- Veterinärkosten,
- Veterinärbescheinigungen,
- TRACES-Unterlagen,
- Versandcontainer,
- Flüssigstickstoff,
- Zoll- und Einfuhrkosten,
- Gebühren von Behörden
- sowie sonstige durch die Bestellung verursachte Zusatzkosten.
Für Auslandslieferungen trägt der Besteller die zusätzlichen Kosten des jeweiligen Bestimmungslandes, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
§ 10 Auslandslieferungen und TRACES
Für Lieferungen ins Ausland können zusätzliche tierseuchenrechtliche, veterinärrechtliche und zollrechtliche Anforderungen gelten.
Der Besteller ist dafür verantwortlich, die für das Bestimmungsland erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig zu erfüllen.
Soweit erforderlich, muss der Empfänger insbesondere bei der zuständigen Behörde registriert sein.
Für erforderliche Veterinärbescheinigungen bzw. TRACES-Unterlagen können 100,00 € netto je Lieferung berechnet werden.
Versandkosten, Zoll, Grenzabfertigung und sonstige Kosten des Bestimmungslandes trägt der Besteller, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
§ 11 Versandcontainer
Für den Versand von TG-Sperma ist ein geeigneter Versandbehälter erforderlich.
Zur Sicherstellung eines reibungslosen Versands wird empfohlen, Vornholt Hengste rechtzeitig vor der Bestellung einen geeigneten Versandbehälter zur Verfügung zu stellen.
TG-Versandcontainer können nach Verfügbarkeit leihweise zur Verfügung gestellt werden. Der Versand erfolgt grundsätzlich gegen Übernahme der Kosten für Hin- und Rücktransport.
Der Versandcontainer ist nach Verwendung unverzüglich zurückzusenden. Bei verspäteter oder ausbleibender Rückgabe können tatsächlich entstandene Kosten für Vorhaltung, Rückholung, Reparatur oder Ersatz geltend gemacht werden.
Eigene Versandcontainer von Vornholt Hengste können mit GPS- bzw. Ortungstechnik ausgestattet sein. Diese dient ausschließlich der Sicherung, Verwaltung und Nachverfolgung des Containers.
§ 12 Versand und Lieferzeiten
Vornholt Hengste beauftragt für den Versand geeignete Transport- und Kurierunternehmen.
Angegebene Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich, sofern kein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.
Verzögerungen aufgrund von Witterung, Verkehr, Kurierdiensten, technischen Problemen, behördlichen Maßnahmen, Zoll, Grenzkontrollen, Streiks oder höherer Gewalt können außerhalb des Einflussbereichs von Vornholt Hengste liegen.
Gesetzliche Ansprüche des Bestellers wegen von Vornholt Hengste zu vertretender Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
§ 13 Prüfung der Lieferung
Der Besteller bzw. der mit der Verwendung beauftragte Tierarzt oder Besamer hat die Lieferung nach Erhalt möglichst unverzüglich zu kontrollieren.
Insbesondere sind zu prüfen:
- Hengstname,
- Kennzeichnung,
- Anzahl der Samenportionen,
- Begleitpapiere,
- Bescheinigungen,
- Chargen- bzw. Identifikationsangaben.
Erkennbare Abweichungen oder Beschädigungen sind unverzüglich nach Feststellung telefonisch und zusätzlich in Textform an info@vornholt-hengste.de mitzuteilen.
Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 14 Stutenbesamung bei Vornholt Hengste
Vornholt Hengste bietet die Möglichkeit zur Stutenbesamung vor Ort an.
Die Besamung kann grundsätzlich mit Frischsamen und TG-Sperma erfolgen, soweit der jeweilige Hengst, die erforderlichen Samenportionen und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Für die Besamung stehen nach vorheriger Vereinbarung Gastboxen zur Verfügung.
Die Annahme einer Stute zur Besamung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminabstimmung.
Die Stute muss bei Anlieferung den erforderlichen tiergesundheitlichen Anforderungen entsprechen.
Zum Schutz des Pferdebestandes dürfen grundsätzlich nur Stuten aufgenommen werden, die den betrieblichen Hygieneanforderungen entsprechen.
Die gynäkologische Untersuchung, Follikelkontrolle, Ovulationskontrolle und sonstige veterinärmedizinische Maßnahmen erfolgen durch den jeweils beauftragten Tierarzt.
Tierärztliche Leistungen werden grundsätzlich direkt durch den behandelnden Tierarzt abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 15 Unterbringung von Stuten / Gastboxen
Gastboxen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nach Verfügbarkeit zur Verfügung gestellt.
Die Unterbringung dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung der vereinbarten Besamungsmaßnahmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Stutenbesitzer hat die Anweisungen von Vornholt Hengste hinsichtlich Stallordnung, Hygiene, Fütterung, Weidegang und Umgang mit den Tieren zu beachten.
Für Schäden, die durch die Stute an Gebäuden, Boxen, Einrichtungen, anderen Tieren oder Personen verursacht werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 16 Verwendung und Besamung
Die Verwendung des Samens erfolgt durch den Besteller bzw. den von ihm beauftragten Tierarzt oder Besamer unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
Die Auswahl des Besamungszeitpunktes sowie die veterinärmedizinische Beurteilung der Stute liegen grundsätzlich im Verantwortungsbereich des behandelnden Tierarztes bzw. Besamers.
Vornholt Hengste übernimmt keine Garantie für:
- den Eintritt einer Trächtigkeit,
- die Befruchtung,
- die Anzahl erforderlicher Besamungen,
- die Geburt eines lebenden Fohlens,
- bestimmte Eigenschaften des Fohlens,
- sportliche Entwicklung oder
- spätere Zuchteignung.
Gesetzliche Ansprüche wegen eines von Vornholt Hengste zu vertretenden Mangels bleiben unberührt.
§ 17 Nichtträchtigkeit / güste Stute
Eine Stute gilt im Rahmen einer vereinbarten Nichtträchtigkeitsregelung nur dann als nicht trächtig, wenn dies durch einen tierärztlichen Nachweis bestätigt wird.
Der Nachweis muss spätestens bis zum 30. September des jeweiligen Jahres bei Vornholt Hengste eingegangen sein, sofern für den jeweiligen Hengsten keine abweichende Regelung gilt.
Der Nachweis muss die Identität der Stute eindeutig erkennen lassen.
Für einzelne Hengste können besondere Bedingungen hinsichtlich Wiederholungsbesamungen, Nichtträchtigkeit, Lebendfohlengarantien oder Decktaxen gelten. Diese besonderen Bedingungen gehen den allgemeinen Regelungen vor.
§ 18 Körung, Leistungsprüfung und Verbandsanerkennung
Der Besteller ist dafür verantwortlich, sich vor der Verwendung eines Hengstes über die jeweils geltenden Anforderungen seines Zuchtverbandes zu informieren.
Dies gilt insbesondere für Körung, Leistungsprüfung, Anerkennung, Eintragung und die Eintragung der Nachkommen.
Bei im Ausland gekörten oder anerkannten Hengsten können unterschiedliche Anforderungen der einzelnen Zuchtverbände bestehen.
Vornholt Hengste übernimmt keine Garantie für die Anerkennung eines Hengstes oder die Eintragung eines Nachkommens in ein bestimmtes Zuchtbuch.
§ 19 Zahlungsbedingungen
Rechnungen werden grundsätzlich per E-Mail versandt.
Rechnungen sind, soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, sofort ohne Abzug fällig.
Vornholt Hengste ist berechtigt, bei Neukunden, offenen Forderungen oder begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit weitere Lieferungen von vollständiger Vorauszahlung abhängig zu machen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 20 Haftung
Vornholt Hengste haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Vornholt Hengste nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Vornholt Hengste übernimmt insbesondere keine Garantie für den biologischen Zuchterfolg, insbesondere nicht für Trächtigkeit, Befruchtung, Geburt eines lebenden Fohlens, bestimmte vererbte Eigenschaften, sportliche Erfolge oder spätere Zuchteignung.
Für tierärztliche Leistungen gelten die gesetzlichen Verantwortungs- und Haftungsregelungen des jeweils behandelnden Tierarztes.
§ 21 Vertragswidrige Verwendung von Samen
Samen darf ausschließlich entsprechend der vereinbarten Nutzung, seiner Kennzeichnung und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden.
Eine unberechtigte Weitergabe, ein unberechtigter Weiterverkauf, eine unzulässige Aufteilung oder eine sonstige vertragswidrige Nutzung kann Schadensersatzansprüche auslösen.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
Eine pauschale Vertragsstrafe wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.
§ 22 Widerrufsrecht
Soweit dem Kunden als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Das Widerrufsrecht besteht nicht in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen. Dazu können insbesondere Verträge über Waren gehören, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
Je nach Art der bestellten Ware oder Leistung können weitere gesetzliche Ausnahmen gelten.
Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von Vornholt Hengste.
§ 23 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur:
- Vertragsabwicklung,
- Rechnungsstellung,
- Samen- und Versanddokumentation,
- tierzuchtrechtlich erforderlichen Dokumentation,
- Kommunikation mit Tierärzten und Zuchtverbänden
- sowie zur Erfüllung gesetzlicher Nachweis- und Aufbewahrungspflichten.
Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 24 Dokumentationspflichten
Vornholt Hengste führt die gesetzlich erforderlichen Aufzeichnungen über die vom Betrieb durchgeführten bzw. zu dokumentierenden Vorgänge.
Der Besteller ist verpflichtet, die für die Dokumentation erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Dies betrifft insbesondere die Identität der Stute, den Hengst, die verwendeten Samenportionen und das Besamungsdatum.
Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
§ 25 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 26 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
§ 27 Gerichtsstand
Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Vornholt Hengste als Gerichtsstand vereinbart.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 28 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Weitere Informationen
Ergänzend gelten die jeweils aktuellen Informationen und Bedingungen auf den folgenden Seiten:
Widerrufsbelehrung
Datenschutzerklärung
Impressum
Hengstsperma bestellen
Bei Fragen zu Hengstsamen, Verfügbarkeit, Versand oder Stutenbesamung können Sie mich gerne direkt kontaktieren.
E-Mail:
info@vornholt-hengste.de
Telefon:+49 1523 / 357 29 41
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