AGB´s Samenbestellung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Samenbestellungen und Samenversand


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Samenbestellungen, Samenlieferungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Frischsamen und Tiefgefriersperma (TG-Sperma), die über Vornholt Hengste / EU-Samendepot abgewickelt werden.

Mit Abgabe einer Bestellung erkennt der Besteller/Züchter diese Bedingungen verbindlich an.


2. Decksaison / Bestellung / Versand

Die Decksaison läuft vom 15.02. bis 31.08. eines Jahres.

Samenbestellungen haben schriftlich über das Online-Bestellformular zu erfolgen. Die Verfügbarkeit des Samens ist vor Bestellung telefonisch abzustimmen.

Der Versand von Frischsamen erfolgt Montag bis Samstag. TG-Sperma-Bestellungen werden in der Regel innerhalb von 3 bis 5 Werktagen bearbeitet und versendet.

Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich auf Risiko des Bestellers. Liefertermine und Zustellzeiten sind unverbindlich. Verzögerungen durch Kurierdienste, Transportunternehmen, Wetter, Zoll oder höhere Gewalt liegen außerhalb des Einflussbereiches von Vornholt Hengste.


3. Preise / Versandkosten für TG- Sperma vom Depot / Auslandslieferungen

Alle angegebenen Preise und Decktaxen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Für Auslandslieferungen werden zusätzlich berechnet:

  • Veterinärattest / TRACES-Papiere pro Lieferung mit 100,00 €
  • Befüllung des Versandcontainers mit Flüssigstickstoff inkl. Leihgebühr: 150,00 € pro Lieferung
  • Versandkosten und eventuelle Zusatzkosten des jeweiligen Landes
  • Etwaige Mehrkosten durch Zoll, Grenzabfertigung oder zusätzliche Veterinäranforderungen trägt der Besteller.
  • Die Versandkosten für Frischsamenlieferungen aus dem europäischen Ausland werden direkt von der abgebenden Besamungsstation in Rechnung gestellt und sind sofort zu zahlen. Preis erfragen Sie bitte direkt bei mir.


4. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail.

Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Vornholt Hengste behält sich das Recht vor, Samenlieferungen ausschließlich gegen Vorkasse durchzuführen oder zu verweigern, sofern:

  • offene Forderungen bestehen,
  • es in der Vergangenheit zu Zahlungsverzug gekommen ist,
  • Versandcontainer nicht fristgerecht zurückgesandt wurden.
  • Die Herausgabe von Deckscheinen an den jeweiligen Zuchtverband erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungsausgleich sämtlicher Forderungen.


5. Nichtträchtigkeit / güste Stute

Eine güste Stute wird ausschließlich anerkannt, wenn eine tierärztliche Bescheinigung über die Nichtträchtigkeit vorgelegt wird, die Vorlage muss bis zum 30. September des Jahres eingegangen sein.


6. Leistungsprüfung / Zuchteinsatz

Der Zuchteinsatz von Hengsten vor Ablegung vorgeschriebener Leistungsprüfungen oder Sporterfolge erfolgt ausdrücklich auf Risiko des Züchters.

Eine Garantie für die spätere Anerkennung oder Eintragung in Zuchtverbänden wird nicht übernommen.


7. Zuchtverbände / Eintragungen

Bei im Ausland gekörten Hengsten kann die Eintragung der Nachkommen in einzelnen Zuchtverbänden eingeschränkt oder kostenpflichtig sein.

Der Züchter ist verpflichtet, dies eigenständig vorab mit seinem jeweiligen Verband zu klären.


8. Tiefgefriersperma (TG-Sperma)

TG-Sperma ist ausschließlich zur künstlichen Besamung der angemeldeten Stute bestimmt.

Die Verwendung für: Embryotransfer (ET), ICSI, OPU oder ähnliche Verfahren bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Vornholt Hengste. Die Weitergabe, der Weiterverkauf sowie das Aufteilen der Samenportionen sind ausdrücklich untersagt. Die Abgabe von TG-Sperma erfolgt ausschließlich an anerkannte Besamungsstationen oder Tierärzte gemäß tierzuchtrechtlicher Vorschriften. Pro Samenportion wird ausschließlich ein Deckschein erstellt.


9. Nutzungsrecht / Eigentum

Mit Zahlung der Decktaxe erwirbt der Besteller ausschließlich ein Nutzungsrecht am TG-Sperma, nicht jedoch das Eigentum daran.

Nicht verwendete sowie verwendete Straws/Pailletten sind kostenfrei an Vornholt Pferde zurückzusenden.

Bei unerlaubter Nutzung, Weitergabe oder Weiterverkauf wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 € pro Verstoß fällig.

Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.


10. Versandcontainer

TG-Versandcontainer werden leihweise zur Verfügung gestellt.

Der Versand erfolgt ausschließlich gegen Vorauszahlung der Versandkosten für Hin- und Rücktransport.

Die Versandcontainer können mit GPS-Trackern ausgestattet sein. Die Ortung erfolgt ausschließlich zum Schutz und zur Nachverfolgung der Container. Nicht oder verspätet zurückgesandte Container werden in Rechnung gestellt.


11. Haftung

Die Verwendung des gelieferten Samens erfolgt ausschließlich auf Risiko des Bestellers/Züchters.

Eine Garantie für:

  • Trächtigkeit,
  • Besamungserfolg,
  • Samenqualität nach Versand,
  • spätere Zuchteignung,
  • sportliche Erfolge,
  • Verbandsanerkennung

wird ausdrücklich nicht übernommen.

Haftungsansprüche gegen Vornholt Hengste oder die Hengsteigentümer sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Haftung für Transportverzögerungen, Transportschäden, Kühlungsverlust, Kurierfehler oder höhere Gewalt ist ausgeschlossen.


12. Prüfpflicht des Samenverwenders

Der Samenverwender (Tierarzt/Besamer) ist verpflichtet, die Lieferung vor Verwendung unverzüglich auf:

  • Hengstname,
  • Kennzeichnung,
  • Samenpapiere,
  • Herstellungsdatum,
  • Zulassungsnummer

zu kontrollieren.

Reklamationen sind am Liefertag unverzüglich telefonisch sowie zusätzlich schriftlich per E-Mail an info@vornholt-hengste.de mitzuteilen.

Erfolgt keine fristgerechte Meldung, sind spätere Reklamationen ausgeschlossen.

Wird trotz erkennbarer Abweichungen eine Besamung durchgeführt, haftet ausschließlich der Samenverwender.


13. Vertragsstrafe

Bei Verstößen gegen diese AGB, insbesondere bei:

  • unerlaubter Weitergabe,
  • illegalem Samenhandel,
  • nicht genehmigter Verwendung,
  • Nichtzahlung,
  • Nichtrückgabe von Versandcontainern

wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 € pro Einzelfall fällig. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.


14. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 BGB nicht, da es sich bei Samenlieferungen um verderbliche sowie individuell angeforderte Ware handelt.


15. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, tierzuchtrechtlichen Dokumentation sowie zur Versandabwicklung verarbeitet. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Vornholt Hengste.


16. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Samendepots, hier das Amtsgericht Rotenburg (Wümme).


17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.




01.02.2026

gez. Vornholt Hengst / Steffen Vornholt